von Daniel Khan
Wehrbeauftragter erwartet keine Wiedereinführung der Wehrpflicht
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Beschlussvorlage für die neue «Konzeption Zivile Verteidigung» (KZV) unterschrieben, an diesem Mittwoch soll sie vom Kabinett verabschiedet werden. Der Vorlage zufolge können sogenannte hybride Attacken oft nicht sofort erkannt und klar einem Urheber zugerechnet werden.
Gedankenspiele über ein Wiederaufleben der vor fünf Jahren ausgesetzten Wehrpflicht löste aber postwendend Skepsis aus.
So glaubt insbesondere der Wehrbeauftragte des Bundestages Hans-Peter Bartels (SPD) nicht an eine baldige Wiedereinführung der Wehrpflicht. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) sagte Bartels: "Es gibt keinen Plan, die Wehrpflicht wieder zu aktivieren. Dies steht absolut nicht auf der Tagesordnung." Die Bundesregierung beschreibe in ihrem neuen Konzept zur zivilen Verteidigung diese Option nur als Möglichkeit, falls sich die Sicherheitslage dramatisch verschlechtern würde. Bartels sagte: "Das ist absolut hypothetisch." Es gehe um ein Worst-Case-Szenario, etwa wenn ein Staat militärisch gegen Deutschland oder einen Bündnispartner vorgehen würde. "Die Wehrpflicht wäre denkbar bei einer gravierenden, lang andauernden Gefahrenlage wie im Kalten Krieg", so der Wehrbeauftragte weiter.
Der NOZ gegenüber machte der Wehrbeauftragte auch deutlich, dass ein entsprechender zeitlicher Vorlauf notwendig wäre. Bartels sagte: "Die Bundeswehr ist vom Material und Personal derzeit auf 180 000 Soldaten ausgerichtet. Es gibt zu wenig Kasernen und Material für Wehrpflichtige, da müsste man aufstocken, was nicht von heute auf morgen geht."
Die Wehrpflicht war im Juli 2011 nach 55 Jahren ausgesetzt worden, da die Bundesregierung keine sicherheitspolitische und militärische Begründung dafür mehr sah. Der Pflichtdienst ist aber weiterhin im Grundgesetz verankert und könnte mit einem einfachen Gesetz wieder eingeführt werden. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte Ende Juni betont, dass sie trotz der Spannungen mit Russland und des islamistischen Terrors keinen Grund sehe, die Wehrpflicht wieder einzuführen.
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von Daniel Khan
Wehrbeauftragter zur Personalaufstockung: „Ob das ausreicht, muss sich zeigen“
Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hans-Peter Bartels, befürwortet die Pläne von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, bei der Bundeswehr das Personal aufzustocken.
Dass die Bundeswehr nach dem Ende des Kalten Krieges verkleinert worden sei, sei richtig gewesen, so Bartels. Allerdings sei in den letzten Jahren viel zu viel Personal abgebaut worden, ohne vorher durchzurechnen, wie viel Personal benötig werde. Laut Bartels sei die Armee nun viel zu klein für ihre vielen Aufgaben. „Da muss jetzt nachgesteuert werden.“
Der Wehrbeauftragte sieht die geplante Personalaufstockung jedoch nicht zwingend als ausreichend an. Weiterer Personalbedarf sei absehbar.
In einem Interview mit dem Tagesspiegel lobte er die Ministerin von der Leyen: „Es ist gut und richtig, dass die Ministerin reale Problemanalysen ernst nimmt und darauf reagiert. Richtig ist auch, dass nicht nur bei den Soldaten, sondern auch bei den Zivilangestellten aufgestockt werden soll. Denn auch hier gibt es genauso große Engpässe.“
Dabei machte er aber auch deutlich: „Ob die nun genannten Personalzahlen ausreichen, wird sich erst noch zeigen müssen.“ In diesem Jahr werde die Arbeitszeit der Soldaten erstmals gesetzlich begrenzt. Das könne weiteren Personalbedarf nach sich ziehen.
Gefragt nach dem größten Bedarf, antwortete der Wehrbeauftragte:
„Einige Truppenteile sind derzeit extrem unterbesetzt. Beispielsweise die Flugabwehr oder Luftbildauswertung. Hier verfügt die Bundeswehr lediglich über eine einzige Staffel, die mit Afghanistan, der Türkei und demnächst Mali drei Einsätze abdecken muss. Auch die Marine ist teilweise über dem zumutbaren Limit belastet. Das macht deutlich: Durch die Aufstockung wird zunächst einmal die Durchhaltefähigkeit der Truppe verbessert. Hinzu kommen neue Aufgaben, wie etwa die Cyberabwehr. Dafür braucht die Bundeswehr Spezialisten.
Bartels machte auch auf die Probleme bei der Familienfreundlichkeit – insbesondere für Soldatinnen – aufmerksam: 25 Prozent der Bewerber bei der Bundeswehr sind inzwischen Frauen. Das ist positiv. Aber zu wenige entscheiden sich später, Berufssoldat zu werden. Aus Gesprächen weiß ich, dass viele glauben, den Job nicht mit einer Familie vereinbaren zu können. Die Bundeswehr muss also noch familienfreundlicher werden. Denn wir brauchen die Frauen.
Das ganze Interview ist zu finden unter: http://www.tagesspiegel.de/politik/wehrbeauftragter-zu-personalaufstockung-bei-der-der-bundeswehr-ob-das-ausreicht-muss-sich-zeigen/13576112.html
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von Daniel Khan
Kritik vom Wehrdienstbeauftragten: Arbeitszeitregelung gefährde die Einsatzbereitschaft
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, kritisiert in einem Beitrag der Bild am Sonntag (BamS) die neue Arbeitszeitverordnung der Bundeswehr.
Die Einführung der Arbeitszeitverordnung für Bundeswehrsoldaten erfolgte am 1. Januar 2016 durch die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht. Die Verordnung dient vor allem der Sicherheit der Militärangehörigen und dem Gesundheitsschutz. Zuvor hatte es noch nie eine gesetzliche Regelung für die Arbeitszeit von Soldaten der Bundeswehr gegeben.
15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – inklusive Deutschland – haben die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union bereits umgesetzt.
Die praktische Anwendung der seit Jahresbeginn gültigen Regelungen, die die Arbeitszeit von Bundeswehrsoldaten im Grundbetrieb auf 41 Stunden pro Woche beschränkt, bereitet dem Wehrdienstbeauftragten zufolge noch große Probleme.
Bartels weist insbesondere auf Folgendes Problem hin: Da jetzt Mehrarbeit nicht mehr mit Geld ausgeglichen werde, sondern mit Freizeit, käme es zu denkwürdigen Situationen: Soldaten hätten beispielsweise bei einem Truppenübungsplatzaufenthalt um 16:30 Uhr Dienstschluss und „hingen danach rum“, so Bartels. Der Übungstag sei wegen der „Überstundengefahr“ pünktlich am Nachmittag beendet, sinnvolle Freizeitgestaltung auf dem Gelände aber kaum möglich. Im Amt des Wehrbeauftragten werden laut des Presseberichts immer mehr Beschwerden wegen der neuen Soldatenarbeitszeitverordnung registriert.
Dem Bundeswehr-Journal zufolge muss aber auch Folgendes bedacht werden:
Zitat:
Völlig vergessen wird bei dieser Kritik jedoch, dass die neue Soldatenarbeitszeitverordnung bestimmte Tätigkeiten ausnimmt. So erklärt uns ein Pressetext des Verteidigungsministeriums vom 30. Dezember 2015: „Mit Blick auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und die internationalen Verpflichtungen wurden Tätigkeiten identifiziert, bei denen die Arbeitszeitregelungen keine Anwendung finden. Diese Ausnahmen sind:
- Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen;
- Amtshilfe in besonderen Katastrophenfällen, schweren Unglücksfällen, bei Attentaten oder dringender Eilhilfe
- mehrtägige Seefahrten an Bord von seegehenden Einheiten der Marine
- Alarmierung und Zusammenziehung sowie Gefechtsausbildungen zur Vorbereitung von Einsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen und Amtshilfen
- Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen simuliert werden.“
Wehrbeauftragter Bartels fordert der BamS zufolge jetzt die Einführung von „Jahresarbeitszeitkonten“ für Soldaten. Auf diese Konten könnten Überstunden angerechnet werden. Auch sei ein finanzieller Ausgleich oft angemessener als der vom Vorgesetzten befohlene Abbau von Überstunden. So könnten auch Situationen vermieden werden, in denen Pendler mitten in der Woche einen freien Tag hätten, diesen aber fern der Familie am Standort „abbummeln“ müssten.
Der ganze Artikel des Bundeswehr-Journals ist hier zu finden: http://www.bundeswehr-journal.de/2016/bartels-fordert-reform-der-neuen-arbeitszeitverordnung/
von Daniel Khan
Wehrbeauftragter Bartels sieht die Bundeswehr am Limit
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels (SPD), hat eine in vielen Bereichen verbreitete Mangelwirtschaft bei der Bundeswehr kritisiert. Bei der Vorstellung seines ersten Jahresberichts in Berlin sagte Bartels: „Fast von allem ist zu wenig da.“ Dabei bezieht er sich sowohl auf das Personal als auch auf die Materialausstattung.
Bartels hat angesichts der weltweiten Krisen eine Vergrößerung der Bundeswehr um mindestens 7000 Soldaten gefordert. „Die Bundeswehr ist seit 25 Jahren personell im freien Fall“, sagte er in einem dpa-Interview. Von den fast 600.000 Soldaten unmittelbar nach der Wiedervereinigung seien heute nur noch 178.000 übrig. „Das muss jetzt mal wieder umgedreht werden. Es kann nicht weiter zurückgehen, es muss hoch“, betonte der SPD-Politiker.
Der Wehrbeauftragte machte ganz deutlich: „Die Bundeswehr ist am Limit“.
In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung heiß es dazu:
Bartels „wies darauf hin, dass in den vergangenen 25 Jahren die Stärke der Streitkräfte von rund 600 000 Soldaten auf eine Sollstärke von 185 000 verringert worden ist. Tatsächlich erreicht würden sogar nur etwa 177 000 und „mit der Reduzierung des Personals einher ging die Reduzierung des Materials“. Reserven seien als „unökonomisch“ gestrichen, dem Heer nur noch eine 70-Prozent-Ausstattung zugebilligt worden. Diese müsse zumindest wieder auf 100 Prozent erhöht werden. „Die Bundeswehr braucht eine materielle Vollausstattung“, verlangte der SPD-Politiker.
Dafür müsse dann auch das erforderliche Geld zur Verfügung gestellt werden. Mindestens müssten die Aufwendungen für die Bundeswehr von derzeit 1,16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf 1,2 Prozent ansteigen - dann müsse man sehen, ob dies ausreiche. "2016 sollte für die Bundeswehr das Wendejahr werden", forderte Bartels.
Bartels drängte auch darauf, die Inanspruchnahme der Bundeswehr für Fremdaufgaben im Rahmen der Amtshilfe zu verringern. Der SPD-Politiker nannte hier vor allem die Flüchtlingshilfe, die "nicht zum Dauereinsatz" werden dürfe. Er kritisierte zudem eine stärkere Belastung mit Verwaltungsaufgaben durch Personalabbau auch bei Zivilbeschäftigten.“
Der ganze Bericht ist zu finden unter: http://www.sueddeutsche.de/politik/2.220/bundeswehr-wehrbeauftragter-die-bundeswehr-ist-am-limit-1.2835735
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Bericht des Wehrbeauftragten online!
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat den Jahresbericht 2016 veröffentlicht:
https://www.bundestag.de/parlament/wehrbeauftragter/jahresberichte/247006
Bericht des Wehrbeauftragten online!
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat gestern den Jahresbericht 2015 veröffentlicht:
Hier geht es zum Download. Kein Geschenk für die Ministerin, soviel kann man schon sagen...
Soldatin hat Anspruch auf Kostenersatz für künstliche Befruchtung
Nach Klage einer Soldatin hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Dienstherr die Kosten einer künstlichen Befruchtung ersetzen muss (Aktenzeichen 5 C 29.12).
Die Begründung der Bundeswehr gab an, dass die künstliche Befruchtung nicht der "Erhaltung und Wiederherstellung der Dienst- und Einsatzfähigkeit der Soldaten und Soldatinnen" dient. Daher wurde der Kostenersatz ausgeschlossen. Die dazu ergangene Verwaltungsvorschrift schloss "Maßnahmen der Familienplanung" aus (wie war das noch gleich mit der familienfreundlichen Bundeswehr?).
Wie die Leipziger Richter festgestellt haben, war die heran gezogene gesetzliche Grundlage nicht ausreichend und gaben daher der Klage statt.
Das Gericht urteilte, dass die entsprechende Verwaltungsvorschrift einen "gravierenden Einschnitt" in das praktizierende System truppenärztlicher Versorgung" darstellt.
Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich. Der Vereinbarkeit von Familie und Dienst wird damit Rechnung getragen. Hoffen wir, dass die Ministerin nach ihren Ankündigungen in diesem Sinne weiter verfahren wird.
DK, 04.08.2014
PTBS: Bestimmung des GdS nach Bad Pyrmonter Klassifikation psychischer Traumafolgen
Grundlage einer möglichen Entschädigungszahlung ist zunächst die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung (WDB). Der Umfang der Entschädigung richtet sich nach dem Bundesversorgungsgesetz und im Einzelnen nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS).
Steht eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) im Raum fehlt es an klaren Kriterien, um einen genauen GdS zu bestimmen. Die psychischen Folgen sind so vielfältig, dass eine trennscharfe Bewertung des GdS schwierig ist.
Anhaltspunkte und damit auch Abhilfe für die Bewertung solch komplexer Zusammenhänge bietet aber die "Bad Pyrmonter Klassifikation von psychischen Traumafolgen bei Polizeibeamten"
Diese wurde für den Bereich von PTBS-Fällen bei Beamten der Polizei entwickelt. In einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 16. Januar 2012 (Aktenzeichen 23 K 1576/10) heißt es dazu "Die Bad Pyrmonter Klassifikation stellt mit ihren Bewertungskriterien eine mögliche Grundlage dar, die Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Posttraumatischen Belastungsstörung zu ermitteln."
Seit dem gehen die Gerichte mehr und mehr dazu über, diese Klassifikation anzuwenden und deren Kriterien zur Grundlage des Urteils zu machen.