Kritik vom Wehrdienstbeauftragten: Arbeitszeitregelung gefährde die Einsatzbereitschaft

von Daniel Khan

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, kritisiert in einem Beitrag der Bild am Sonntag (BamS) die neue Arbeitszeitverordnung der Bundeswehr.

Die Einführung der Arbeitszeitverordnung für Bundeswehrsoldaten erfolgte am 1. Januar 2016 durch die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht. Die Verordnung dient vor allem der Sicherheit der Militärangehörigen und dem Gesundheitsschutz. Zuvor hatte es noch nie eine gesetzliche Regelung für die Arbeitszeit von Soldaten der Bundeswehr gegeben.

15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – inklusive Deutschland – haben die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union bereits umgesetzt.

 

Die praktische Anwendung der seit Jahresbeginn gültigen Regelungen, die die Arbeitszeit von Bundeswehrsoldaten im Grundbetrieb auf 41 Stunden pro Woche beschränkt, bereitet dem Wehrdienstbeauftragten zufolge noch große Probleme.

Bartels weist insbesondere auf Folgendes Problem hin: Da jetzt Mehrarbeit nicht mehr mit Geld ausgeglichen werde, sondern mit Freizeit, käme es zu denkwürdigen Situationen: Soldaten hätten beispielsweise bei einem Truppenübungsplatzaufenthalt um 16:30 Uhr Dienstschluss und „hingen danach rum“, so Bartels. Der Übungstag sei wegen der „Überstundengefahr“ pünktlich am Nachmittag beendet, sinnvolle Freizeitgestaltung auf dem Gelände aber kaum möglich. Im Amt des Wehrbeauftragten werden laut des Presseberichts immer mehr Beschwerden wegen der neuen Soldatenarbeitszeitverordnung registriert.

Dem Bundeswehr-Journal zufolge muss aber auch Folgendes bedacht werden:

Zitat:

Völlig vergessen wird bei dieser Kritik jedoch, dass die neue Soldatenarbeitszeitverordnung bestimmte Tätigkeiten ausnimmt. So erklärt uns ein Pressetext des Verteidigungsministeriums vom 30. Dezember 2015: „Mit Blick auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und die internationalen Verpflichtungen wurden Tätigkeiten identifiziert, bei denen die Arbeitszeitregelungen keine Anwendung finden. Diese Ausnahmen sind:

  • Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen;
  • Amtshilfe in besonderen Katastrophenfällen, schweren Unglücksfällen, bei Attentaten oder dringender Eilhilfe
  • mehrtägige Seefahrten an Bord von seegehenden Einheiten der Marine
  • Alarmierung und Zusammenziehung sowie Gefechtsausbildungen zur Vorbereitung von Einsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen und Amtshilfen
  • Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen simuliert werden.“

Wehrbeauftragter Bartels fordert der BamS zufolge jetzt die Einführung von „Jahresarbeitszeitkonten“ für Soldaten. Auf diese Konten könnten Überstunden angerechnet werden. Auch sei ein finanzieller Ausgleich oft angemessener als der vom Vorgesetzten befohlene Abbau von Überstunden. So könnten auch Situationen vermieden werden, in denen Pendler mitten in der Woche einen freien Tag hätten, diesen aber fern der Familie am Standort „abbummeln“ müssten.

Der ganze Artikel des Bundeswehr-Journals ist hier zu finden: http://www.bundeswehr-journal.de/2016/bartels-fordert-reform-der-neuen-arbeitszeitverordnung/

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