Wehrrecht
Das „Wehrrecht“ ist ein Teil des Verwaltungsrechtes und umfasst die rechtlichen Vorschriften über die Stellung und den Einsatz der Streitkräfte, die Rechte und Pflichten der Soldaten, das Wehrbeschwerde- und Wehrdisziplinarrecht. Weiterhin gehören das Wehrstrafrecht, das Recht der Soldatenbeteiligung und das Soldatenversorgungsrecht dazu.
Für uns als Rechtsanwälte geht es beim Wehrrecht um die Beziehung der Soldatin und des Soldaten zum Dienstherrn. Ihre Interessen gegenüber dem Dienstherrn darzustellen und durchzusetzen ist unsere Aufgabe. Insofern ist es passender vom „Soldatenrecht“ zu reden.
Warum zum Rechtsanwalt?
Die Beratung durch einen Rechtsanwalt stellt sicher, dass die gesamte rechtliche und persönliche Situation Ihres Falls erfasst wird und ggf. auch mögliche Probleme zu anderen Rechtsgebieten gelöst werden. So hat zum Beispiel ein gegen den Soldaten geführtes Strafverfahren immer auch dienstliche, nämlich disziplinarische Auswirkungen ("Diszi").
Darüber hinaus erhält ein Rechtsanwalt Akteneinsicht. Mit Kenntnis des gesamten Ermittlungs- und Verfahrensstandes kann entschieden werden, ob und wie in Ihrem Fall weiter vorgegangen werden soll. Die Akteneinsicht bringt häufig auch Dinge zu Tage, die dem Soldaten noch gar nicht bekannt waren.
Da Anwälte und Ihre Mitarbeiter der Schweigepflicht unterliegen, sollte ein erstes und unverbindliches vertrauliches Gespräch genutzt werden, um die eigene Lage einschätzen zu können und konkrete Ratschhläge und Handlungsempfehlungen zu erhalten. So können mögliche Fehler gleich vermieden oder es kann rechtzeitig Einfluss genommen werden, damit nichts schlimmeres passiert.
Warum gerade zu uns?
Bei der Beauftragung ist es wichtig, nicht nur einen Rechtsanwalt zu haben, der etwas von seiner Sache versteht, sondern einen Beistand zu haben, der sich voll für die Interessen von Soldaten stark macht und Sie und Ihre Situation auch persönlich versteht.
Durch die eigenen militärischen Erfahrungen von Herrn Khan, zuletzt beim Durchlaufen der Ausbildung zum Reserveoffizier kann er sich in Ihre persönliche Lage hineinversetzen und darauf aufbauend eine individuelle Lösung entwickeln. Die frühere Tätigkeit im Büro des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages hat ihn mit den besonderen Rechtsproblemen von Soldaten vertraut gemacht und so seinen Blick für das Wesentliche geschärft.
Wie Ihr Fall einzuschätzen ist, klären wir gerne in einem individuellen Gespräch ohne Zeitdruck. Dies kann auch gerne außerhalb der Kanzlei (z.B. an Ihrem Standort) und auch außerhalb unserer Geschäftszeiten stattfinden.
Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Gerichten, insbesondere den Straf- und Truppendienstgerichten sowie den Verwaltungs- und Sozialgerichten. Angesichts der heutigen schnellen Kommunikationsmöglichkeiten stellt die Entfernung zwischen Anwalt und Mandant kein Problem dar.