Soldaten Strafverfahren
Die Berührung mit dem Strafrecht kommt häufig unverhofft, etwa nach einer langen Nacht in der Disko, zum Beispiel, weil eine zunächst unscheinbare Situation eskaliert. Anschliessend findet man sich in einer Polizeidienststelle wieder und ist Beschuldigter in einem Strafverfahren, dessen Auswirkungen auf das Dienstverhältnis oft unterschätzt werden.
Zwangsläufig bekommt die Einheit des Soldaten eine Mitteilung von der Einleitung des Strafverfahrens. Spätestens jetzt wird auch der Disziplinarvorgesetzte aktiv und vernimmt den Soldaten zum Sachverhalt. Solange das Strafverfahren läuft, passiert dienst- und disziplinarrechtlich zunächst nichts, da die Wehrdisziplinaranwaltschaft das gerichtliche Disziplinarverfahren aussetzt, sobald im Strafverfahren Anklage erhoben wurde. Das Disziplinarverfahren wird jedoch nach Abschluss des Strafverfahrens fortgesetzt.
Einen zwischenzeitlichen Strafbefehl oder ein Urteil wird häufig akzeptiert, weil davon ausgegangen wird, dass die Sache damit ihr Ende hat und mit einer "Doppelbestrafung" nicht gerechnet wird. Ein rechtskräftiges Strafurteil oder ein rechtskräftiger Strafbefehl haben jedoch für das folgende gerichtliche Disziplinarverfahren eine Bindungswirkung. Das heißt, dass Truppendienstgericht darf von den strafrechtlichen Feststellungen nicht abweichen.
Die wesentlichen Weichenstellungen erfolgen daher im Strafverfahren, da hier bereits großer Einfluss auf das folgende Disziplinarverfahren genommen werden kann.
Es lohnt sich daher immer, wenn man sich so früh wie möglich beraten lässt. So können Sie rechtzeitig Einfluss nehmen und behalten die Initiative, damit schlimmere Folgen für Ihre Karriere abgewendet werden können.