Kosten
Vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes stellt man sich zu Recht die Frage, was dies eigentlich kostet. Diese Frage soll nachfolgend kurz beantwortet werden.
Die Kosten für unsere Arbeit müssen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden, wenn das Honorar nicht in einer Vergütungsvereinbarung individuell ausgehandetl wurde. Die Gebühren des RVG dürfen dabei aber nicht unterschritten werden.
Wesentliche Faktoren für die Gebührenhöhe sind immer der zu erwartende Zeitaufwand und der Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit.
Die Kosten eines ersten Beratungsgespräches betragen EUR 190,00 zzgl. MwSt. Die Beratung kann auch per Telefon oder per Email statt finden. Damit Sie Plaungssicherheit haben und hinterher keine Überraschungen erleben, besprechen wir die Kosten, die Sie zu tragen haben immer vorab und so genau wie möglich. Diese Tranparenz sind wir Ihnen schuldig, damit Sie entscheiden können, ob Sie uns beauftragen und wie weit der Auftrag gehen soll.
Sicher ist, dass sich diese Kosten in jedem Fall "amortisieren" werden.
In vielen Fällen trägt ein Rechtsschutzversicherer die Kosten für unsere Beauftragung.
Wir prüfen zunächst, ob die Versicherung die Kosten übernehmen muss. Dazu übermitteln wir dem Versicherer alle notwendigen Informationen und beantworten ggf. erforderliche Rückfragen. Die Prüfung des Versicherungsumfangs und die Anfrage der Deckung beim Versicherer leisten wir, ohne zusätzliche Kosten zu berechnen, solange sich der Aufwand dafür im üblichen Rahmen bewegt.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!