Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer trotz SaZ oder BS Status?

Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das bedeutet, dass alle Soldaten, auch FWDL-Soldaten, SaZ 4, SaZ 8 und SaZ 12 (Soldat auf Zeit) sowie Berufssoldaten, Kriegsdienstverweigerungsanträge stellen können.

Nach Artikel 4 Absatz des des Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden. Die allgemeine Wehrpflicht ist zwar ausgesetzt, aber auch für Zeit- und Berufssoldaten sowie FWDL besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu stellen. Ihre Motive und Gründe dafür können vielfältig sein, was eine detaillierte Auseinandersetzung mit Ihrer persönlichen Situation und Erfahrung mit dem Verwaltungsverfahren erfordert.

Wie immer in Deutschland beginnt alles mit einem Antrag. Dieser wird beim zuständigen Karrierecenter gestellt (früher Kreiswehrersatzamt). Von dort werden die Antragsunterlagen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln weitergeleitet. Dort wird auch über Ihren Antrag entschieden. Für den Antrag brauchen Sie einen tabellarischen Lebenskauf und eine Begründung. Dies muss detailliert und ausführlich sein. Gerade bei längerdienenden Soldaten kommt es darauf an, die "Umkehr" deutlich zu machen. Gab es beispielsweise ein Schlüsselereignis, dass zu einem Wandel Ihres Gewissens geführt hat.

Hier bieten wir Ihnen die nötige Hilfestellung, um bei der Begründung keine Fehler zu machen. Wir sagen Ihnen, was in die Begründung nach den Anforderungen der Rechtsprechung gehört und was nicht. Nach Prüfung Ihres Antrages wird das BAFzA Sie als Kriegsdienstverweigerer anerkennen. Seit der Antragstellung sind bis hierher etwa drei Monate vergangen.

Sollte Ihr Antrag abgeleht werden, übernehmen wir auch Ihre Vertretung im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Die gesamte Korrespondenz im Mandatsverhältnis geschieht telefonisch und per E-Mail. Dadurch ist es uns möglich, unsere Leistungen bundeweit anbieten zu können. Natürlich kann trotz aller Kommunikationsmittel auch ein persönlicher Besprechungstermnin in unserer Kanzlei vereinbart werden.